Der Preis

Hintergrund

Der Peter-Haber-Preis wird von Angehörigen und Freunden Peter Habers (1964-2013) gestiftet, um sein Andenken zu ehren.

Zu diesem Zweck kann hervorragenden Matura-Arbeiten, die zu den statutarisch festgelegten thematischen Bereichen an den Gymnasien des Kantons Basel-Stadt verfasst werden, der Peter-Haber-Preis verliehen werden.

Reglement

Zulassungsbedingungen

  • Es können Matura-Arbeiten eingereicht werden, die in den Themenbereichen Geschichte sowie Geschichte der analogen und digitalen Medien abgefasst wurden.
  • Bewerbungen bei anderen Preisen müssen offengelegt werden.
  • Zugelassen sind Matura-Arbeiten, die an einem Gymnasium des Kantons Basel-Stadt eingereicht worden sind.

Jury

Die Jury setzt sich in der Regel zusammen aus drei Mitgliedern des Vereins „Peter Haber Preis“, sowie aus mindestens 1 ExpertIn der jeweiligen in den Matura-Arbeiten behandelten Themenbereichen. Die Besetzung der Jury kann jedes Jahr wechseln.

Die Jury entscheidet über die Prämierung der eingereichten Arbeiten anhand folgender Kriterien:

  • Berücksichtigung verschiedener Perspektiven bei gesellschaftlich kontroversen Problemstellungen
  • Berücksichtigung relevanter historischer Bezüge
  • wissenschaftliche Quellennachweise
  • Adäquate sprachliche Ausdrucksweise

Auszeichnung

Die prämierte Arbeit wird mit 1000 Franken ausgezeichnet. Das Preisgeld kann auch auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Termine

Es gelten grundsätzlich folgende Termine:

  • Einreichen der Matura-Arbeiten: Anfang März.
  • Bewertung durch die Jury und Bekanntgabe der Ergebnisse: Ende April.
  • Preisverleihung im Juli des jeweiligen Schuljahres nach den Maturafeierlichkeiten.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt per e-Mail bis spätestens 31. März 2024 (12 Uhr) zuhanden des Präsidenten des Vereins (siehe Adressen des Vereins). Für die Anmeldung ist Folgendes einzureichen:

  • eine digitale Version der Maturaarbeit;
  • das von der betreuenden Lehrperson verfasste und/oder ausgefüllte Bewertungsformular zum schriftlichen Teil der eingereichten Maturaarbeit (lediglich Inhalt und Form; ohne Prozess);
  • Anschriften und E-Mail-Adressen der/des Verfasserin/Verfassers sowie der betreuenden Lehrperson.

Die Entscheidung der Jury erfolgt bis Ende April 2024.